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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die Geschehnisse in der Ukraine bestimmen unser Leben seit einigen Wochen. Für uns alle unfassbar, aber innerhalb weniger Tage wurde es zur Realität: Krieg in Europa! Hatten wir doch alle gehofft, dass es dies nach dem millionenfachen Leid des 2. Weltkriegs dies in Europa nicht mehr geben würde. Unschätzbar ist der Frieden, den wir als Nachkriegsgenerationen seit vielen Jahren als Selbstverständlichkeit wahrgenommen haben, und der auf einmal so schnell, so brüchig geworden ist.

Das Leid der Menschen in der Ukraine und der Geflüchteten ist unermesslich. Aber auch die Hilfsbereitschaft ist groß. Jeder einzelne von uns kann unterstützen: Mit Geld- und Sachspenden, aber auch mit dem Angebot Wohnraum für die Flüchtenden zur Verfügung zu stellen. Unsere Hilfsbereitschaft ist groß. Es gibt viele Hilfsangebote. Wichtig ist aber auch die richtige Koordination, damit die Hilfe auch die Richtigen erreicht.

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und der Nationalparklandkreis Birkenfeld haben aufgrund der unbeschreiblichen Geschehnisse in der Ukraine Koordinationsstellen für Unterstützungsangebote für geflüchtete Menschen eingerichtet.

Wenn Sie helfen möchten oder Fragen haben, können Sie sich an die Ansprechpartner bei den Koordinationsstellen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und bei der Nationalparkkreisverwaltung Birkenfeld wenden:

Die Kreisverwaltung Birkenfeld bündelt Wohnungsangebote und weist den aus der Ukraine geflüchteten Menschen Unterkünfte zu.

Ziel ist es, den Menschen, die wegen der russischen Angriffe aus ihrer Heimat fliehen, ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten und ein Zeichen der Solidarität zu setzen.

Wohnraummeldungen richten Sie bitte unter Angabe der Anschrift, Anzahl Schlafplätze, Möblierung und Telefonnummer an die zentrale E-Mail-Adresse wohnraum@landkreis-birkenfeld.de der Kreisverwaltung Birkenfeld.

 

Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können gemäß aktueller Rechtslage nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage einholen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung (Andreas Lueb, Telefon 06782/15310), die für die Geflüchteten die erste Anlaufstelle ist und ihnen unbürokratisch hilft; sie vermittelt auch die Ansprechpartner bei finanziellem Bedarf und für Sachleistungen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise aus der Ukraine hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Internetseite www.bmi.bund.de zusammengefasst. Die Informationen sind dort auch in ukrainischer Sprache zu finden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.asyl.net/schutzsuchende-ukraine

Hoffen wir alle, dass der Krieg bald ein Ende findet!

Als Zeichen der Solidarität hatte unsere Gemeinde auf Initiative von Herbert Krug den ehrwürdigen Kirchturm in den gelb-blauen Nationalfarben der Ukraine angestrahlt.