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< Es gibt sie noch: Die gute Nachricht!
21.04.2020 18:41 Alter: 5 yrs

Illegale Müllentsorgung im Gemeindewald


Wieder kam es in den vergangenen Tagen zu einer wilden Sperrmüllablagerung im Gemeindewald. Weit oben, am Ende des Kaisersweges, sogar mehr als zwei Kilometer von der L 162 entfernt. Diesmal war es eine alte Tiefkühltruhe gefüllt mit allerlei sonstigem Abfall. Ein aufmerksamer Waldbesucher hat den Vorfall gemeldet.

Da fragt man sich doch: Wenn man sich schon so viel Aufwand mit der illegalen Entsorgung macht, wieso fährt man dann nicht doch einfach an einem Samstagvormittag noch ein paar Kilometer weiter nach Rhaunen? Dort kann man einfach und meist kostenlos seinen unliebsamen Sperrabfall ordnungsgemäß beim Wertstoffhof abgeben. Oder noch einfacher: Ein Anruf genügt – und der Abfallwirtschaftsbetrieb kommt den Abfall direkt an die Haustür abholen!

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt! Es ist ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und stellt, wenn fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird, eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn es sich um umweltgefährdende Gegenstände oder Stoffe handelt, wird es sogar als Straftat verfolgt. Lassen sich Verursacher zuordnen, werden diese dem Landkreis gemeldet und der Verstoß wird zur Anzeige gebracht. Dabei droht ein hohes Bußgeld, bei einer nachgewiesenen Straftat sogar eine Freiheitsstrafe. Zeugen, die entsprechend auffällige Personen oder Fahrzeuge zwischen dem 6. und dem 8. April in diesem Gebiet beobachtet haben, werden gebeten sich an den Ortsbürgermeister zu wenden.